Staffelung des Urlaubsanspruchs nach Alter muss substanziiert dargelegt werden
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern wegen des Alters zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Beruft sich der Arbeitgeber bei der Gewährung von Urlaub darauf, obliegt ...