Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil v. 15.11.2022 entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist.Sie ist unwirksam, weil die Erhebung des Jahresentgelts in...